Technoider Determinismus
Es war ja nur eine Frage der Zeit, bis einer hierzulande eine so dicke Hose anhat, um ohne mit der Wimper zu zucken à la Zuckerberg oder Schmidt ein postprivatsphärisches Zeitalter auszurufen und damit eine Datenschutz-Debatte anzuzetteln. Christian Heller war mit seinem Text “Die Ideologie Datenschutz” so frei und hat darüber hinaus die Chuzpe, dafür Urheberrechte mit Datenschutz in einen Topf zu werfen:
“Der ideologische Kampfbegriff “Geistiges Eigentum” entspricht der Forderung, ein Mensch möge Verfügungsgewalt besitzen über die Daten, die sein Leben generiert. Genauso wie ‘Geistiges Eigentum’ ist ein ‘Eigentum’ an persönlichen Daten nicht naturgegeben, sondern nur ein gesellschaftlich erwünschtes Gedankenkonstrukt.”
Wenn das so ist, dann liegt es natürlich nahe, das Thema Datenschutz ebenso durch die Internetbrille zu betrachten wie das des Urheberrechtes: Datenschutz sei, so Heller, demzufolge “an der Realität der modernen Informationsmedien” zu messen wie andere “Eigentums-Konstrukte”.
Abgesehen davon, dass er damit ohne Not das auch historisch gesehen alles andere als unwichtige Konzept der Privatsphäre kurzerhand auf den Müllhaufen der Geschichte befördert und er so ganz offensichtlich die Gefahr unterschätzt, dass Daten auch missbraucht werden können bzw. sich die Einschätzung ehedem als unproblematisch erachteter persönlicher Daten auch wandeln kann, offenbart Heller mit diesen Gedankengängen eine Art technoiden Determinismus, der zu denken gibt und der eingedampft in etwa so formuliert werden könnte:
Andere sind auf diesen Zug aufgesprungen: Michael Seemann zum Beispiel grenzt sich zwar von Heller ab, indem er einen “Generalangriff auf die soziale Konstruktion der bürgerlichen Identität” für zu sportlich hält und schlägt stattdessen vor:
“Aber ist es dann damit getan, auf diese und andere Bedrohungen oder die ganz normalen Intoleranzen mit der Oktroyierung von Datenschutzreglementierungen zu reagieren? Insbesondere, wenn man die Annahme zu Grunde legt - und ich bin der festen Überzeugung, dass das notwendig ist -, dass sich ein heutiges Verständnis von Datenschutz sowieso nicht halten lassen wird. (…) Wir müssen aufhören, nur Daten schützen zu wollen und hinkommen zu einer Politik, die Identitäten schützt.”
Wenn Michael Seemann aber einleitend schreibt, dass es seine “theoretische Berechtigung” habe, dass Heller Urheber- und Datenschutz vergleicht und damit zu ein und demselben Problem macht, begibt er sich allen nachfolgenden Relativierungen zum Trotz auf dessen theoretische Ebene:
“Was den dort konstatierten Kontrollverlust der Verlagsbranche und der gesamten Contentindustrie ausmacht, das - so muss man leider zunächst feststellen - ist ein und die selbe Bewegung beim Schutz der persönlichen Daten. Je weiter die Entwicklung fortschreitet, desto weniger wird sich jemand noch sicher sein können, welche Information er wann und wem preis gibt.”
Das klingt zunächst plausibel, beantwortet aber nicht die Frage, ob persönliche Daten wirklich mit Urheberrechten verglichen, ob sie in einen konkreten wirtschaftlichen Verwertungszusammenhang gestellt und nicht doch restriktiver geschützt werden sollten als andere Daten. Oder, wie ein Kommentator des Posts treffend anmerkte:
Was die Gemeinsamkeiten des Wunschs nach Kontrolle über persönliche Daten mit dem Wunsch der Verlage nach Kontrolle über ihr Handelsgut betrifft, so stimmt es natürlich dass es eine Abstraktionsebene gibt, auf der beide Gemeinsamkeiten haben. Aber diese gemeinsame Ebene gibt es im Prinzip für jedes beliebige Paar mit Eigenschaften. Es braucht also eine tiefere Betrachtung der Sinnhaftigkeit der konkreten Ebene und die Frage, welche wichtigen Unterschiede bestehen. Und hier ist zunächst zu nennen, dass es bei dem Einen (”Datenschutz”) tatsächlich im die Möglichkeit von Menschen zu menschenwürdigem Leben (das ist übrigens kein wirklich schwammiger Begriff, wenn man ein wenig Fachliteratur zu Art. 1 GG zu Rate zieht) und bei dem anderen lediglich um den Schutz (eigentlich sogar Subvention oder Verordnung) eines Geschäftsmodells geht. Ersteres genießt in unserer Verfassung allerhöchsten Rang, Zweiteres kommt nicht mal vor. Man tut dem Wert der eigenen theoretischen Überlegungen keinen Gefallen, wenn man über solche Unterschiede einfach hinweg bügelt.



